Militärschiessverein Oberembrach

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Eidgenössisches Feldschiessen 2023

 

Die Teilnahme am Eidgenössischen Feldschiessen ist für alle Schweizer Einwohner frei. Jeder Schütze wird, auf Wunsch, während dem Schiessen durch seinen Verein betreut. 

Jeder Teilnehmer kann sich mit je 8 Anerkennungskarten OP und FS zum Bezug der Feldmeisterschaftsauszeichnung anmelden. Für die Anerkennungskarte werden im FS 55 von 72 Punkten verlangt. 56 oder mehr Punkten berechtigen zusätzlich zum Bezug des Feldschiessenkranzes.  

 

Dieses Jahr wird der Anlass bei uns in Oberembrach durchgeführt.

 

Die Schiesszeiten

Freitag

26. Mai 2023

18:00 - 20:00 Uhr

Samstag

3. Juni 2023

09:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Sonntag

4. Juni 2023

09:00 - 11:30 Uhr
Absenden 16:00 Uhr

 

Geschichte des Eidg. Feldschiessen

Das Eidg. Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt, und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.

Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 8.5.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. “.... von den auf die mittlere Distanz von 300 m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen”. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 8. Oktober 1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht.Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann ersich bald nach der Jahrhundertwende durch Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12. Juni 1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.

Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt.

Eidgenössisches Feldscheissen 2021

 

Die Teilnahme am Eidgenössischen Feldschiessen ist für alle Schweizer Einwohner frei. Jeder Schütze wird, auf Wunsch, während dem Schiessen durch seinen Verein betreut. 

Jeder Teilnehmer kann sich mit je 8 Anerkennungskarten OP und FS zum Bezug der Feldmeisterschaftsauszeichnung anmelden. Für die Anerkennungskarte werden im FS 55 von 72 Punkten verlangt. 56 oder mehr Punkten berechtigen zusätzlich zum Bezug des Feldschiessenkranzes.  

 

Dieses Jahr wird der Anlass Vereinsintern bei uns in Oberembrach durchgeführt. Wir begrüssen herzlich auch die Embracher Schützen, welche das Programm bei uns absolvieren. 

 

Die Schiesszeiten

Samstag

 29. Mai 2021

09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

 

Geschichte des Eidg. Feldschiessen

Das Eidg. Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt, und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.

Die Entwicklung des Feldschiessens hängt weitgehend mit derjenigen des Obligatorischen Schiessens zusammen. In der Militärorganisation vom 8.5.1850 wird erstmals das jährliche Zielschiessen für Mannschaften eingeführt, wobei die Art der Durchführung und das Schiessprogramm weitgehend den kantonalen Gesetzgebungen vorbehalten war. Die Schiessresultate waren jedoch allgemein unbefriedigend. “.... von den auf die mittlere Distanz von 300 m auf Mannsfigur abgegebenen Schüssen haben nur 15% getroffen und 85% sind vorbeigegangen”. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde mit der MO 1874 eine obligatorische ausserdienstliche Schiesstätigkeit eingeführt. Am 8. Oktober 1872 fand das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg statt. 1879 kann die Existenz von kantonalen Feldschiessen in den Kantonen Bern und Solothurn nachgewiesen werden. Zu einer ständigen Institution der Kantone wurden die Feldschiessen aber noch lange nicht.Nur in einigen wenigen Kantonen der Zentralschweiz hatten sie festen Fuss gefasst und in den Kantonen Bern und Solothurn sogar bereits einen erfreulichen Grad der Entwicklung erreicht. Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der SSV im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann ersich bald nach der Jahrhundertwende durch Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12. Juni 1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.

Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt.

Obligatorisches Bundesprogramm 2023

 

Unsere Termine:

Samstag

29. April 2023

13:30 - 16:00 Uhr

Samstag

26. August 2023

13:30 - 16:00 Uhr

 

Standblattausgabe bis 30 Min. vor Übungsende.
 
 

Schiesspflicht 2023

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz.


Programm 300m:

Probeschüsse sind erlaubt.

Erfüllt hat, wer mindestens 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller aufweist.

 

Kontoverbindung:

Raiffeisenbank Region Glatt

8425 Oberembrach

IBAN: CH49 8080 8001 7435 4492 8

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